AUDIO-LIGHT-MEDIA - Veranstaltungstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUDIO-LIGHT-MEDIA, Sascha Löser Veranstaltungstechnik - Vermietung von Ton-, Licht- und Medienanlagen, Stand 01.01.2023

1.      Alle Leistungen der Unternehmung AUDIO-LIGHT-MEDIA, Sascha Löser, Veranstaltungstechnik - Vermietung von Ton-, Licht- und Medienanlagen, werden ausschließlich unter der Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Jegliche abweichende Geschäftsbedingung seitens unserer Kunden haben keine Gültigkeit.

2.      Alle von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen bedürfen der Schriftform und müssen schriftlich, als Anhang, an den jeweiligen Mietvertrag angehängt werden. Dies gilt ebenso für alle in den Mietverträgen festgehaltenen Vereinbarungen.

3.      Jegliche mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

4.      Alle unsere Angebote sind freibleibend.

5.      Unsere Preise gelten, falls dies nicht abweichend vereinbart wurde, zuzüglich Fracht oder sonstigen anfallenden Kosten.

6.      Bei der Abholung von Mietgeräten, hat sich der Abholer durch einen gültigen Personalausweis auszuweisen, da diese Daten Bestandteil des Mietvertrages bzw. Lieferscheines sind.

7.      Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, so kann dieser nur gegen Vorlage einer vom Mieter verfassten Vollmacht die Abholung durchführen.

8.      Die Rückgabe der gemieteten Geräte hat nur durch die Übergabe an einen unserer Mitarbeiter zu erfolgen.

9.      Bei der Abholung der Geräte unterschreibt der Abholer einen Mietvertrag oder Lieferschein. Mit seiner Unterschrift erkennt der Abholer bzw. der Mieter an, dass sich die Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden.

10.    Ebenfalls erkennt der Abholer bzw. Mieter mit seiner Unterschrift die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

11.    Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Falls dies nicht Durchführbar ist, so muss der Vermieter davon sofort in Kenntnis gesetzt werden. Durch eine verzögerte Rückgabe können für den Mieter weitere Kosten entstehen: D.h. für jeden weiteren Miettag, der die vereinbarte Mietzeit überschreitet, sind die vollen Mietkosten zu entrichten.

12.    Falls uns ein Schaden durch eine verspätete Rückgabe von gemieteten Geräten entsteht, so ist der Mieter verpflichtet diesen, von uns nachzuweisenden Schaden zu ersetzen.

13.    Hat ein Kunde die Nichtdurchführung eines Mietvertrages zu vertreten, so ist der Kunde zur vollen Vergütung des im Mietvertrages festgehaltenen Mietpreises verpflichtet.

14.    Dies wird außer Kraft gesetzt, wenn die Nichtdurchführung von uns zu vertreten ist.

15.    Sollte bei einer Veranstaltung die Durchführung seitens Audio-Light-Media durch höhere Gewalt nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden, so wird dem Kunden diese Einschränkung nicht in Rechnung gestellt. Bei höherer Gewalt kann Audio-Light-Media durch ein Nichtverschulden nicht haftbar gemacht werden.

16.    Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine Solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist, nicht erfüllt werden, so sind wir von allen unseren diesbezüglichen Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

17.    Der Kunde darf die Mietgeräte ausschließlich und nur für die eigene Verwendung benutzen. Eine Weitervermietung oder Verleihung oder Verpfändung an Dritte ist hiermit ausdrücklich untersagt. Ebenfalls darf der Kunde die Mietgeräte nicht belasten.

18.    Er muss sie vor jeglichen Zugriffen vor Dritten schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich davon in Kenntnis setzen, falls Dritte einen Zugriff auf diese nehmen sollten, z.B. durch Diebstahl, Pfändung, etc.

19.    Die Gefahr des Unterganges, Verlustes oder Verschleißes unserer Geräte über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung der Mietgeräte während der Mietdauer, trägt der Mieter.

20.    Der Mieter sichert uns zu, die gemieteten Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

21.    Der Mieter haftet für jegliche(n) Beschädigung, Verlust und Ähnliches in der Höhe des Neuwertes (Wiederbeschaffungswert) der Mietgegenstände.

22.    Die Mietgeräte sind nicht versichert. Der Mieter trägt die volle Verantwortung und hat jeglichen für den Vermieter entstehenden Nachteil, wie den schon erwähnten Verlust, eine Beschädigung, etc. zu verantworten und haftet für diesen.

23.    Der Mieter erhält die Mietgeräte in einem ordentlichen und einwandfreien Zustand. Dementsprechend sind die Geräte zu behandeln. Jegliche Veränderungen an den Mietgeräten bzw. Mietgegenständen sind dem Mieter untersagt.

24.    Sollten sich bei der Benutzung der Mietgeräte Mängel aufzeigen, so sind wir davon sofort in Kenntnis zu setzen, damit wir gegebenenfalls für Ersatz sorgen können.

25.    Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns grob fahrlässig oder mit Vorsatz verschuldet worden sind. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete.

26.    Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte durch die Kopplung mit Geräten, die nicht von uns gestellt und verkabelt worden sind, haften wir unter keinen Umständen. Hieraus für uns entstehende Schäden hat der Mieter in voller Höhe selbst zu vertreten. Außerdem hat uns der Mieter bei solchen vorgenannten Mängeln sofort in Kenntnis zu setzen.

27.    An sogenannten Standtagen – Tage, an denen die Mietgeräte nicht benutzt werden - sind diese nicht unter Benutzung zu nehmen. Sollten die Geräte dennoch an Standtagen benutzt werden, so ist auch für die betreffenden Standtage, hier dann zusätzliche Nutztage, der volle Mietpreis pro Tag zu entrichten.

28.    Wenn die technische Durchführung einer Veranstaltung von uns übernommen wird, gilt für die Haftung gleiches, wie oben genannt. Das heißt, wir haften nur für von uns grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfall der vereinbarten Mietdauer.

29.    Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens durchgeführt werden bzw. durchführbar sein, so entfällt von unserer Seite jede Haftung und der Kunde hat den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

30.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit dies zulässig ist, Worms am Rhein.

31.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

32.    Beide Seiten sind dazu verpflichtet eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in den Grenzen des AGB-Gesetzes, soweit dies gelten sollte, soweit wie möglich entspricht.

Kontakt

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